Transparenz

Selbstverpflichtung

Wir verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen,indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen: weitere Informationen finden Sie unter:

 Jahresbericht, Satzung

1. Name, Sitz, Anschrift

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen

Satzung gem. Satzungsänderungsbeschluss vom 05.04.2016
Allgemeine Angaben zu den Zielen: siehe „Verein“
bezogen auf unsere Themenfelder:  siehe „Projekte

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die Körperschaft ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Altstadt (Steuernummer 103/5927/1208) vom 15.12.2021 für 2020 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Peter Amendt (Vorsitzender/Leiter)
Wilhelm Funken (stellvertretender Vorsitzender)
Ludger Kalscheuer (Schatzmeister)
Rena Mülbert (stellvertretende Schatzmeisterin)
Heike Hassel (Protokollführerin)

5. Jahresberichte

Jahresbericht 2021

6. Personalstruktur 2022                          

  Düsseldorf Wuppertal Sonstige Projekte
3 Vollzeitbeschäftigte 3 1 TajikAid / 30 Ehrenamtliche
14 Teilzeitbeschäftigte (10 bis 38,5 Std.) 9 1 Help. Hands / 10 Ehrenamtliche
9 geringfügig Beschäftigte 5 4  
bis zu 180 Ehrenamtliche 80 60  

7. Angaben zur Mittelherkunft                                                   

Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung 2022   1.605.001,16
Ideeller Bereich   1.515.028,82
   - Spenden frei verfügbar 383.009,07  
   - Zuwendungen 370.290,19  
   - Zweckgebundene Spenden 720.400,25  
   - Zuschüsse und Sonst. Einnahmen 40.919,31  
   - Mitgliedsbeiträge 410  
Ertragsteuerneutrale Posten   52.402,19
Vermögensverwaltung   26.672,21
Sonstige Geschäftsbetriebe   10.897,94

8. Angaben zur Mittelverwendung entsprechend der Selbstverpflichtung

  Gesamt 2022 Programmkosten Werbe + Verw. Kosten
Ausgaben aus Überschussrechnung 2022 1.431.685,61 1.225.929,95 205.755,66
  - Aufwand Projekte 527.543,05 509.350,48 18.192,57
  - Personalkosten 614.658,52 551.568,24 63.090,28
  - Sachkosten 262.860,78 138.387,97 124.472,81
  - Beihilfen 26.623,26 26.623,26  
       
JAHRESÜBERSCHUSS 173.315,55    

Vermögensaufstellung zum 31.12.2022

Bank + Kassenbestände 1.258.857,81  
Finanzanlagen 323.008,80  
Sachanlagen 490.143,00  
Forderungen 34.785,38  
Verbindlichkeiten   7.745,27
Rücklagen   351.298,00
Ergebnisvorträge   808.236,64
Sonderposten   119.407,00
Summen 2.106.794,99 1.286.686,91
Gesamtvermögen per 31.12.2022   820.108,08

9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten

vision:teilen e.V. ist Treuhänder der stiftung vision:teilen 

10. Zuwendungen, die ca.10% des Gesamtjahreseinkommens ausmachen

- keine -

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet. Siehe Einnahme- Ausgabe- Überschussrechnung 2022.

Düsseldorf, 30.12.2022

Br. Peter Amendt (Vorsitzender)
Ludger Kalscheuer (Schatzmeister)


Anlagerichtlinien

Für die Verwaltung des Vermögens von vision:teilen – eine franziskanische Initiative gegen Armut und Not – e.V. und der stiftung vision:teilen in deren Treuhandschaft.

Das Vermögen des Vereins und seiner Stiftungen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten.

Zur Umsetzung dieser Regelungen gelten, unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze, die unter §§ 1-4 folgenden Anlagerichtlinien. 

Bei der Auswahl der Investments sollen auch Kriterien der Nachhaltigkeit, namentlich Umweltverträglichkeit, sowie soziale und ethische Standards, berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen die Anlageentscheidungen auf einer langfristigen Strategie basieren. Mit Blick auf die Erhaltung des Kapitals sollte zur Reduzierung des Risikos das Vermögen möglichst breit gestreut werden.

§ 1 Anlageziele

Oberstes Ziel der Vermögensverwaltung ist die Erhaltung des Vereins- und Stiftungsvermögens. Gleichzeitig sollen regelmäßige Erträge zur Finanzierung der Projekte erwirtschatet werden. Die Umsetzung der Anforderungen erfordert die Erhaltung eines angemessenen Verhältnisses von Rendite und Risiko.

§ 2 Anlageklassen

  1. Mindestens 70% des Vermögens müssen in defensive Anlagen investiert werden.
  2. Bis zu 30% des Vermögens können in Papieren angelegt werden, die stärker wachstums- bzw. ertragsorientiert sind.
  3. Sollte die Quote der wachstums- und ertragsorientierten Papiere infolge unterschiedlicher Marktpreisentwicklungen überschritten werden, besteht keine Verpflichtung zur Vermögensumschichtung in defensive Anlagen. Neuinvestitionen sind jedoch ausschließlich im Bereich der defensiven Anlagen vorzunehmen.

§ 3 Anlageformen

1. Zulässige Anlageformen im defensiven Anlagebereich sind ausschließlich in Euro nominierte

a)  Spar-, Sicht- und Termingeldeinlagen bei Instituten, die einer Sicherungseinrichtung privater Banken, der Sparkassen oder der Volksbanken und Raiffeisenbanken angehören.
b)  Festverzinsliche Anleihen von in- und ausländischen Gebietskörperschaften oder Unternehmen mit einer Bonität im Investment Grade-Bereich.
c)  Deutsche, europäische und internationale Standard-Renten- und Aktienfonds.
d)  Geldmarktfonds und Anteile von Investmentfonds, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind.
e)  Offene deutsche Immobilienfonds.

Es dürfen bis zu 100% des Vermögens in die Anlageformen a) bis d) investiert werden. Bis zu 30% können in die Anlageformen e) investiert werden.

2. Zulässige Anlageformen im wachstums- bzw. ertragsorientierten Bereich sind in Euro oder anderen gängigen, konvertiblen Währungen nominierte

a)  Deutsche, europäische und internationale Standardaktien.
b)  Anteile von Investmentfonds in anderen gängigen, konvertiblen Währungen.
c)  Aktienfonds und Aktienzertifikate.
d)  Fremdwährungsanleihen mit guter Bonität.
e)  Derivate oder strukturierte Anlageformen, aber nur soweit sie ohne Hebelarbeiten und der Generierung von ausschüttungsfähigen Erträgen, Kurssteigerungen oder der Kurssicherung dienen.

Es dürfen bis zu 30% des Vermögens in die Anlageformen a) bis d) investiert werden. Bis zu 10% können in die Anlageformen e) investiert werden.

§ 4 Anlageentscheidung, Überprüfung und Anpassung

  1. Grundsätzlich ist der Vorstand von vision:teilen für die Umsetzung der Anlagerichtlinien verantwortlich.
  2. Der Beirat des Vereins und das Kuratorium der Stiftung überprüfen die Wertentwicklung der Vermögensanlagen
  3. Diese Anlagerichtlinien werden vom Vorstand überwacht und bei Bedarf geändert.

Düsseldorf, 28.04.2015

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