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Transparenz

 

Selbstverpflichtung

Wir verpflichten uns, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen,indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Website stellen: weitere Informationen finden Sie unter:

 Jahresbericht, Satzung

1. Name, Sitz, Anschrift

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen

Satzung gem. Satzungsänderungsbeschluss vom 05.04.2016
Allgemeine Angaben zu den Zielen: siehe „Verein
bezogen auf unsere Themenfelder:  siehe „Projekte“

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die Körperschaft ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Düsseldorf-Altstadt (Steuernummer 103/5927/1208) vom 31.01.2025 für 2023 nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen, mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Wilhelm Funken (Vorsitzender)
Thomas Bierholz (stellvertretender Vorsitzender)
Ludger Kalscheuer (Schatzmeister)
Rena Mülbert (stellvertretende Schatzmeisterin)
Heike Hassel (Protokollführerin)

5. Jahresberichte

Jahresbericht 2024

6. Personalstruktur 2024

 Düsseldorf  Wuppertal  Sonstige  
Vollzeitbeschäftigte41TajikAid / 30 Ehrenamtliche
Teilzeitbeschäftigte (10 bis 38,5 Std.)         81 
geringfügig Beschäftigte72 
bis zu 240 Ehrenamtliche18030 

 

7. Angaben zur Mittelherkunft

Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung 2024   

1.734.286,57

Ideeller Bereich 

1.734.286,57

 - Spenden frei verfügbar

391.958,52

 
- Zuwendungen

514.244,08

 
- Zweckgebundene Spenden

759.607,77

 
- Zuschüsse und Sonst. Einnahmen

68.386,20

 
- Mitgliedsbeiträge

90

 

8. Angaben zur Mittelverwendung entsprechend der Selbstverpflichtung

 

Gesamt 2024

Programmkosten

 Werbe + Verw. Kosten

Ausgaben aus Überschussrechnung 2024   

1.611.802,36

1.420.705,84

191.096,52

 - Aufwand Projekte

613.850,63

613.362,63

488,00

- Personalkosten

699.008,52

560.865,39

138.143,13

- Sachkosten

298.538,35

246.072,96

52.465,39

- Beihilfen

404,86

404,86

0

    
Jahresüberschuss

122.484,21

  

Vermögensaufstellung zum 31.12.2024

Bank + Kassenbestände2.539.705,93 
Finanzanlagen10.008,80  
Sachanlagen529.921,00 
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände127.720,66 
Verbindlichkeiten 11.189,62
Rücklagen 571.871,00
Sonderposten 106.131,00
Summen3.207.356,39  689.191,62
Gesamtvermögen per 31.12.2024  2.518.164,77

9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten

vision:teilen e.V. ist Treuhänder der stiftung vision:teilen 

10. Zuwendungen, die ca.10% des Gesamtjahreseinkommens ausmachen

- keine -

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet. Siehe Einnahme- Ausgabe- Überschussrechnung 2024.

Düsseldorf, 04.07.2025

Wilhelm Funken (Vorsitzender)
Ludger Kalscheuer (Schatzmeister)


Anlagerichtlinien

Für die Verwaltung des Vermögens von vision:teilen – eine franziskanische Initiative gegen Armut und Not – e.V. und der stiftung vision:teilen in deren Treuhandschaft.

Das Vermögen des Vereins und seiner Stiftungen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Zur Umsetzung dieser Regelungen gelten, unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze, die unter §§ 1-4 folgenden Anlagerichtlinien.  

Bei der Auswahl der Investments sollen auch Kriterien der Nachhaltigkeit, namentlich Umweltverträglichkeit, sowie soziale und ethische Standards, berücksichtigt werden – hierbei gelten die ESG-Kriterien als Orientierung. Darüber hinaus sollen die Anlageentscheidungen auf einer langfristigen Strategie basieren. Mit Blick auf die Erhaltung des Kapitals sollte zur Reduzierung des Risikos das Vermögen möglichst breit gestreut werden. 

§ 1 Anlageziele

Oberstes Ziel der Vermögensverwaltung ist die Erhaltung des Vereins- und Stiftungsvermögens. Gleichzeitig sollen regelmäßige Erträge zur Finanzierung der Projekte erwirtschaftet werden. Die Umsetzung der Anforderungen erfordert die Erhaltung eines angemessenen Verhältnisses von Rendite und Risiko. 

§ 2 Anlageklassen

  1. Mindestens 70% des Vermögens müssen in defensive Anlagen investiert werden.
  2. Bis zu 30% des Vermögens können in Papieren angelegt werden, die stärker wachstums- bzw. ertragsorientiert sind.
  3. Sollte die Quote der wachstums- und ertragsorientierten Papiere infolge unterschiedlicher Marktpreisentwicklungen überschritten werden, besteht keine Verpflichtung zur Vermögensumschichtung in defensive Anlagen. Neuinvestitionen sind jedoch ausschließlich im Bereich der defensiven Anlagen vorzunehmen. 

§ 3 Anlageformen

1. Zulässige Anlageformen im defensiven Anlagebereich sind ausschließlich in Euro nominierte

a)  Spar-, Sicht- und Termingeldeinlagen bei Instituten, die einer Sicherungseinrichtung privater Banken, der Sparkassen oder der Volksbanken und Raiffeisenbanken angehören. 
b) Festverzinsliche Anleihen von in- und ausländischen Gebietskörperschaften oder Unternehmen mit einer Bonität im Investment Grade-Bereich. 
c) Deutsche, europäische und internationale Standard-Renten- und Aktienfonds. 
d) Geldmarktfonds und Anteile von Investmentfonds, die in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind. 
c) Offene deutsche Immobilienfonds. 

Es dürfen bis zu 100% des Vermögens in die Anlageformen a) bis d) investiert werden. Bis zu 30% können in die Anlageformen e) investiert werden. 

2. Zulässige Anlageformen im wachstums- bzw. ertragsorientierten Bereich sind in Euro oder anderen gängigen, konvertiblen Währungen nominierte

a)  Deutsche, europäische und internationale Standardaktien.
b)  Anteile von Investmentfonds in anderen gängigen, konvertiblen Währungen.
c)  Aktienfonds und Aktienzertifikate.
d)  Fremdwährungsanleihen mit guter Bonität.
e)  Derivate oder strukturierte Anlageformen, aber nur soweit sie ohne Hebelarbeiten und der Generierung von ausschüttungsfähigen Erträgen, Kurssteigerungen oder der Kurssicherung dienen.

Es dürfen bis zu 30% des Vermögens in die Anlageformen a) bis d) investiert werden. Bis zu 10% können in die Anlageformen e) investiert werden.

§ 4 Anlageentscheidung, Überprüfung und Anpassung

  1. Grundsätzlich ist der Vorstand von vision:teilen für die Umsetzung der Anlagerichtlinien verantwortlich.
  2. Der Beirat des Vereins und das Kuratorium der Stiftung überprüfen die Wertentwicklung der Vermögensanlagen
  3. Diese Anlagerichtlinien werden vom Vorstand überwacht und bei Bedarf geändert.

Düsseldorf, 01.07.2025